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Unfalldeckung in der Krankenkasse: einschliessen oder ausschliessen?

Von Fabian Bucher · Stand 16.09.2026

Mit oder ohne Unfall? Die Frage taucht bei jedem Vergleich auf, und die Antwort ist einfacher, als sie aussieht. Sie hängt nur davon ab, ob Sie angestellt sind.

Die Regel

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist über ihn gegen Unfälle versichert. Bei der Arbeit und in der Freizeit, das regelt das Unfallversicherungsgesetz. Die Prämie dafür zahlt zum Teil der Arbeitgeber, zum Teil Sie über den Lohnabzug. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse wäre in diesem Fall doppelt, und Sie dürfen sie ausschliessen. Die Prämie sinkt dadurch spürbar. Wie viel genau, sehen Sie im Vergleich, wenn Sie das Häkchen bei der Unfalldeckung entfernen.

Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber nur bei Unfällen während der Arbeit versichert. Für die Freizeit braucht es dann die Unfalldeckung in der Krankenkasse.

Wer die Unfalldeckung braucht

Die Falle beim Stellenwechsel

Die Unfallversicherung des Arbeitgebers endet 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag. Wer danach eine Pause macht, auf Weltreise geht oder länger auf Stellensuche ist, hat plötzlich keine Unfallversicherung mehr. Und das merkt man erst, wenn etwas passiert ist. Zwei Wege: Bei der Unfallversicherung des alten Arbeitgebers eine Abredeversicherung abschliessen, die gilt bis zu sechs Monate. Oder bei der Krankenkasse den Unfall wieder einschliessen. Das geht jederzeit, die Kasse muss es annehmen.

Umgekehrt gilt: Sobald Sie eine neue Stelle antreten, melden Sie der Kasse den Ausschluss. Sonst zahlen Sie monatelang doppelt, und das fällt niemandem auf ausser Ihnen.

Wichtig für Familien

Die Frage stellt sich für jede Person einzeln. Im Vergleich von Klarsicht gilt die Einstellung für alle erfassten Personen zusammen. Wenn ein Elternteil angestellt ist und die Kinder nicht, rechnen Sie am besten zweimal, einmal mit, einmal ohne. Für die Kinder braucht es die Unfalldeckung auf jeden Fall.

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